Bestimmungen zur Durchführung von Auslandsflügen ab dem Flugplatz Donauwörth-Genderkingen
Da die DA40 immer wieder für Auslandsflüge verwendet wird, möchte ich euch über die Bestimmungen zur Durchführung von Auslandsflügen informieren.
Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen zollrechtlichen Flugbewegungen und Flugbewegungen die grenzpolizeiliche Bestimmungen unterliegen und unter anderem der Passagierabfertigung dienen.
Im Zweifelsfall empfehle ich immer über einen Airport of Entry, wie z.B. Augsburg oder Nürnberg Ein- bzw. Auszufliegen, da ggf. empfindliche Strafen drohen. Für Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung. Alle Informationen wurden sorgfältig recherchiert. Trotzdem sind alle Informationen ohne Gewähr.
Die Formulare und Info-PDF-Dokumente sind auf der Homepage im Bereich „Flugvorbereitung“ verfügbar.
Zollrelevante Bestimmungen
Die Regelungen zu zollrelevanten Flüge haben sich in 2021 maßgeblich geändert. EU Regularien wurden angepasst.
Wer „nichts zu verzollen hat“, kann mit seinem Flugzeug auf privaten Flügen ohne Zollabfertigung von beliebigen Flugplätzen die EU verlassen oder wieder einreisen. Solang reine Passagierflüge direkt von EDMQ innerhalb der EU geplant sind gilt mit dem Überqueren einer EU-Grenze wie dem Gang von Passagieren durch „den grünen Ausgang“ am Flughafen als erledigt. Damit hat man dem Zoll indirekt, aber rechtlich gültig, mitgeteilt, dass man keine Zollabfertigung benötigt.
Falls allerdings Waren in diese Gebiete geflogen werden sollen, muss ein Antrag gestellt werden.
Rückfragen können gestellt werden an das
Zollamt Donauwörth
oder an das
Hauptzollamt Augsburg
Fragen zum ausländischen Zollrecht (also z.B. zu Direktflügen zu ausländischen Nichtzoll-Flugplätzen) können nur mit den dortigen Behörden bzw. Flugplätzen geklärt werden.
Grenzpolizeiliche Bestimmungen
Bei Flügen von und nach EDMQ in Non-Schengen-Staaten wird ein Antrag für eine Einzelgrenzerlaubnis sowie die dazugehörige Flugmeldung Crew-Paxe erforderlich. Die Word-Dokumente sind auf der Homepage von Sky Bavaria im Bereich Flugvorbereitung abgelegt. Das Ausfüllen der beiden notwendigen Formblätter ist erfahrungsgemäß einfach. Werden die Formblätter nicht am Computer sondern handschriftlich ausgefüllt sollten diese leserlich ausgefüllt werden. Nur so ist eine unkomplizierte und reibungslose Bearbeitung des Antrages möglich.
Es ist darauf zu achten, dass jeder Non-Schengen-Flug von EDMQ aus genehmigungspflichtig ist. Der Antrag soll spätestens 24 Stunden vor Start beim der Direktion der Bayerischen Grenzpolizei gestellt werden. Die Prüfung und Genehmigung des Antrages findet zentral durch diese Behörde statt:
Spitalhofstraße 94
94032 Passau
Von dort wird der Antragsteller (evtl. auch der Flugplatzbetreiber), die örtlich zuständige PI, sowie das örtlich zuständige Hauptzollamt über Genehmigung oder Ablehnung des Antrages per Mail informiert. In fast allen Fällen werden die Anträge genehmigt. Es wird ein Vorlauf von 24 Stunden benötigt, so dass seitens der örtlich zuständigen Polizeidienststelle die Durchführung einer ordentlichen Grenzkontrolle am Flugplatz gewährleistet werden kann. Die für den Flugplatz Donauwörth-Genderkingen zuständige Dienststelle ist:
Anbei die Formulare und Info-PDF-Dokumente zu diesem Thema:
Infoblatt Auslandsflugverkehr.pdf
Antrag_Grenzerlaubnis_im_Einzelfall_11062015.docx
Flugmeldung_Crew-Paxe_11062015.docx
Zollinformation.pdf (hier wird ein Update erwartet, 13.11.2021)
Alle weiteren wichtigen zu beachtenden Punkte zum Grenzerlaubnisverfahren stehen in dem Infoblatt-Auslandsflüge.pdf.